Kanzlei
Über die Person
Rechtsanwalt Barth ist nach absolviertem Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und seinem Referendariat beim Kammergericht seit 2009 als selbstständiger Anwalt in Berlin zugelassen. Seine Tätigkeit ist hauptsächlich zivilrechtlich ausgerichtet. Zu den Mandanten gehören kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die sowohl im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung als auch während einer solchen anwaltlich beraten und vertreten werden.
Über die Kanzlei
Die Kanzlei Rechtsanwalt Barth befindet sich seit 2009 in Berlin Wilmersdorf. Haupttätigkeit liegt auf dem Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht in Berlin.
Parallel werden Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einsatz in den jeweiligen Geschäftsbetrieben aufgestellt um somit späteren Streitigkeiten von vornherein – soweit möglich – vorbeugen zu können. Dies schließt auch die Gestaltung von Verträgen und die beratende Begleitung bei Vertragsverhandlungen ein.
Neben Rechtsgebieten wie z.B. dem Mietrecht oder dem Arbeitsrecht sowie dem Verkehrsrecht gilt dabei ein besonderes Augenmerk dem Bereich des Rechts der Informationstechnologien und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch und gerade aus dem Bereich von Software- und/oder IT-Verträgen. Schließlich ist auch das Gebiet der gewerblichen Schutzrechte nicht zuletzt aufgrund der großen Sachnähe zu Bereichen der wirtschaftlichen Fragestellungen, die mit Teilen der vorgenannten Rechtsgebiete einhergehen, ein weiteres Tätigkeitsfeld.
Überschneidungen und Verzahnungen sind dabei vielfältig – so können Fragen aus dem Bereich des Gewerberaummietrechts oder bei Begründung/Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ebenso beantwortet werden wie beispielsweise Fragen auf dem Gebiet von Softwareerstellungs- oder -überlassungsverträgen, damit ggf. verbundene Lizenzfragen o.ä.