Mietrecht
Mieter oder Vermieter?
Während eine vom Mieter erklärte Kündigung relativ unproblematisch ist, da sie regelmäßig keiner Begründung bedarf und für gewöhnlich eine gleichbleibende Kündigungsfrist zu wahren ist, stellt sich bei einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung die Sache gänzlich anders dar. Eine vom Vermieter herrührende Kündigungserklärung bedarf der Begründung, dabei können nur solche Gründe herangezogen werden die vom Gesetz und der Rechtsprechung als Kündigungsgründe anerkannt werden. Zudem ändert sich auch die vom Vermieter zu wahrende Kündigungsfrist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. U.U. kann ein Mieter auch noch im Nachhinein eine vom Vermieter erklärte wirksame Kündigung im abwenden und unwirksam werden lassen.
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